Allgemeine Ungarische Speditionsbedingungen (MSzLSzSz – Übersetzung)

(INCON-LOGISTIC Kft.)

 

  1. Geltungsbereich

Diese Speditionsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, die nach ungarischem Recht als Speditionsverträge gelten. 

Sie finden keine Anwendung, sofern ein kombinierter Transportdokument (MTO/CTO) ausgestellt wird.

 

  1. Speditionsvertrag

Der Spediteur verpflichtet sich, die im Auftrag enthaltenen Transport- und sonstigen Verträge im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen sowie damit zusammenhängende Zusatzleistungen zu erbringen. 

Diese Bedingungen gelten auch, wenn:

  • der Spediteur im Namen des Auftraggebers handelt
  • oder mit der Übernahme der Ware beauftragt ist

Angebote des Spediteurs sind nur bei sofortiger Annahme verbindlich, sofern keine Frist angegeben ist.

Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Unvollständige oder ungenaue Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Durchführung des Auftrags

Der Spediteur hat die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. 

Er ist verpflichtet:

  • Weisungen des Auftraggebers zu befolgen
  • auf Unzweckmäßigkeiten hinzuweisen

Der Auftraggeber trägt die Folgen:

  • unrichtiger
  • verspäteter
  • oder ungeeigneter Weisungen

Der Spediteur ist berechtigt:

  • Sammelgutverkehr zu nutzen (sofern nicht untersagt)
  • eigene Maßnahmen zu treffen, wenn keine Weisungen vorliegen
  1. Übergabe der Sendung

Bei Übergabe der Sendung ist der Spediteur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Angaben zu prüfen (außer Stückzahl). 

Abweichungen zwischen Auftrag und tatsächlicher Sendung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Spediteur ist nicht verpflichtet:

  • Verpackung vorzunehmen
  • Verpackung zu verbessern

Ausnahmen gelten nur zur Schadensvermeidung.

 

  1. Gefährliche und besondere Güter

Gefährliche oder besondere Güter dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übergeben werden. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • die Eigenschaften korrekt zu deklarieren
  • alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen

Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für alle Schäden.

 

  1. Transportversicherung

Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung und auf Kosten des Auftraggebers. 

Die Angabe eines Warenwertes gilt nicht als Versicherungsauftrag.

 

  1. Zahlung

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Speditionsentgelt
  • entstandene Kosten
  • Provisionen

zu bezahlen.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach ungarischem Recht.

Der Spediteur ist berechtigt:

  • Vorauszahlungen zu verlangen
  • Forderungen per Inkasso einzuziehen
  1. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

Der Spediteur hat ein Pfandrecht an allen Gütern und Werten in seinem Besitz zur Sicherung seiner Forderungen. 

Dieses Recht gilt auch für Forderungen aus anderen Aufträgen, wenn die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.

 

  1. Haftung des Spediteurs

Der Spediteur haftet für Schäden nur bei schuldhaftem Verhalten.

Er haftet nicht für Schäden, die durch beauftragte Dritte entstehen, sofern er diese sorgfältig ausgewählt hat. 

Wird der Spediteur als Frachtführer tätig, gelten die jeweiligen transportrechtlichen Vorschriften.

Bei internationalem Transport insbesondere: CMR

 

Vertragsstrafe bei Verzögerung

Sofern ausdrücklich vereinbart, beträgt die Vertragsstrafe: 60 EUR pro Stunde, maximal das Zweifache der Frachtkosten 

 

  1. Verjährung

Ansprüche aus dem Speditionsvertrag verjähren innerhalb eines Jahres. 

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ungarisches Recht. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz des Spediteurs. 

Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu lösen.